Diese Abteilung der Berufsfeuerwehr übernimmt eine wichtige Rolle zur Durchsetzung feuerwehrtechnischer Belange bei Planung, Neubau und Überwachung von Baumaßnahmen für neu zu errichtende und bestehende Objekte und Gebäude in der Stadt Oldenburg. Die Abteilung berät Bauherren, Planer und Architekten in allen Belangen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes.

Für den Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz übernimmt der VB die brandschutztechnische Begutachtung eingereichter Bauanträge und Bauvoranfragen im Baugenehmigungsverfahren und fertigt hierzu entsprechende Stellungnahmen. Hierbei werden auch je nach Größe des Bauvorhabens komplexe Brandschutzkonzepte auf deren Richtigkeit und Plausibilität überprüft. Die Überprüfung der Löschwasserversorgung sowie die Durchführung der nach Brandschutzgesetz geregelten hauptamtlichen Brandschau sind weitere Aufgaben. In bestimmten Intervallen werden hierzu Objekte mit besonderen Gefährdungen und Risiken wie z.B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten oder auch Alten- und Pflegeheime begangen, um brandschutztechnische Mängel aufzuzeigen und deren Beseitigung anordnen zu lassen. Auch die Schulung von Personal der oben genannten Einrichtungen in Form einer brandschutztechnischen Unterweisung, hat einen großen Anteil.

Für Objekte mit besonderen Gefährdungen und Risiken werden spezielle Feuerwehrpläne erarbeitet und vorgehalten. Diese werden dann bei einem Einsatz in Form einer Einsatzakte für dieses Objekt mitgeführt und dienen den Einsatzkräften dann als wichtige Erstinformation vor Ort. Alle Mitarbeiter der Abteilung sind auch regelmäßig nach einem bestimmten Dienstplan im 24-Stunden-Einsatzdienst tätig. Dieses gewährleistet eine enge Verzahnung mit dem abwehrenden Brandschutz und den Bezug zur Praxis vor Ort.

Für einen wirkungsvollen Brandschutz ist es von großer Bedeutung, dass bereits im Vor- feld durch gezielte Maßnahmen eine Brand- entstehung vorzubeugen bzw. die Ausbrei- tung eines Brandes auf ein kontrollierbares Maß zu begrenzen. Hierzu werden von der Abteilung Vorbeugender Brandschutz regelmäßige Begehungen und Überprüfungen, Hauptamtliche Brandschau von Einrichtungen mit erhöhtem Brandrisiko oder mit erhöhtem Gefährdungspotential für Menschen durchgeführt. Ziel dieser Begehungen ist es, brandschutztechnische Mängel jeglicher Art festzustellen und ihre Beseitigung zu veranlassen. Ein weiterer wesentlicher Aufgabenbereich besteht in der Erstellung und Überwachung wirkungsvoller Brandschutzkonzepte im Zuge von Baugenehmigungsverfahren. Des Weiteren gehören Brandschutzunterweisungen sowie die Anordnung von Brandsicherheitswachen zu den Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes.